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PKW-Anhänger / Kastenanhänger, Neu

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Ungebremste und gebremste Anhänger von 750 bis 3.500 kg für Umzug, Garten und Handwerk.


PKW-Anhänger und Kastenanhänger sind die meistverkaufte Gruppe auf anhang24. Die Spanne reicht vom ungebremsten 750-kg-Anhänger für den gelegentlichen Transport bis zum gebremsten Tandem mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und Hochplane.

Welchen Führerschein brauche ich für einen PKW-Anhänger?

Mit der Klasse B dürfen Sie Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen, schwerere nur, solange die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt. Für Kombinationen bis 4.250 kg genügt die Schlüsselzahl B96, darüber ist die Klasse BE erforderlich. Maßgeblich sind die Felder O.1 und O.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Gebremst oder ungebremst?

Ungebremste Anhänger sind auf 750 kg begrenzt und dürfen höchstens die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs wiegen. Gebremste Anhänger mit Auflaufbremse sind teurer in Anschaffung und Wartung, erlauben aber deutlich mehr Nutzlast und laufen bei Gefälle merklich ruhiger.


Häufige Fragen zu PKW-Anhänger / Kastenanhänger

Wie schnell darf ich mit Anhänger fahren?

Außerorts gelten 80 km/h. Mit einer Tempo-100-Zulassung sind 100 km/h erlaubt, wenn Zugfahrzeug und Anhänger die Voraussetzungen erfüllen und die Bescheinigung mitgeführt wird.

Was bedeutet die Stützlast?

Die Stützlast ist das Gewicht, mit dem die Deichsel auf der Anhängerkupplung lastet. Sie steht in den Papieren beider Fahrzeuge; maßgeblich ist der kleinere Wert. Zu geringe Stützlast begünstigt Schlingern.

Wie oft muss ein Anhänger zur Hauptuntersuchung?

Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, in den ersten drei Jahren nach Erstzulassung nur alle drei Jahre.