Hinweisgeberschutz
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Interne Meldestelle
Kontaktweg und Zuständigkeit der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, einschließlich der Möglichkeit einer anonymen Meldung.
Ablauf
Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen, Rückmeldung innerhalb von drei Monaten, Vertraulichkeit der Identität.
Externe Meldestellen
Hinweis auf die externe Meldestelle des Bundes und die zuständigen Behörden.