750 kg, 1.300 kg, 3.500 kg: welcher Anhänger passt zu meinem Zugfahrzeug?
Kaufberatung · 14 Minuten Lesezeit · aktualisiert 07/2026
Die Anhängelast steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld O.1 und O.2 — sie ist nur die halbe Rechnung. Entscheidend ist die Kombination aus Stützlast, zulässiger Gesamtmasse des Zuges und Führerscheinklasse. Dieser Beitrag rechnet drei typische Fälle durch: Kombi mit Kastenanhänger, SUV mit Pferdeanhänger, Pick-up mit Kipper.
Die Anhängelast steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld O.1 für ungebremste und O.2 für gebremste Anhänger. Sie ist die erste Zahl, die man nachschlägt — und die einzige, die viele nachschlagen. Das reicht nicht: begrenzend ist fast immer eine andere Größe.
Drei Zahlen begrenzen die Kombination
Erstens die Anhängelast des Zugfahrzeugs. Zweitens die zulässige Gesamtmasse der Kombination, Feld F.3 — sie liegt oft deutlich unter der Summe aus Zugfahrzeug und Anhänger. Drittens die Stützlast, Feld 13: sie begrenzt, wie viel Gewicht auf der Kupplung lasten darf, und ist bei kurzen Deichseln schneller erreicht als gedacht.
Maßgeblich ist immer der kleinste dieser Werte. Wer nur auf O.2 schaut, überlädt regelmäßig die Kupplung.
Fall 1: Kombi mit Kastenanhänger
Ein Mittelklasse-Kombi mit 1.600 kg Leergewicht darf typischerweise 1.500 kg gebremst ziehen, bei 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination. Ein Kastenanhänger mit 1.300 kg zGG passt problemlos. Die Führerscheinklasse B reicht, solange die Kombination unter 3.500 kg bleibt — bei voll beladenem Zugfahrzeug ist das knapp.
Fall 2: SUV mit Pferdeanhänger
Zwei Warmblüter plus Ausrüstung wiegen rund 1.400 kg, der Anhänger selbst 800 bis 1.000 kg. Damit ist ein Anhänger mit 2.400 kg zGG nötig und die Kombination liegt bei gut 4.500 kg. Klasse B reicht nicht mehr, B96 ebenfalls nicht — hier ist BE erforderlich.
Fall 3: Pick-up mit Kipper
Ein Pick-up mit 2.300 kg Leergewicht und 3.500 kg Anhängelast zieht einen Dreiseitenkipper mit 3.500 kg zGG. Die Kombination erreicht 7.000 kg. Das ist die Obergrenze der Klasse BE; wer mehr braucht, kommt an C1E nicht vorbei.
Vor dem Kauf rechnen, nicht danach
Nehmen Sie beide Zulassungsbescheinigungen zur Hand und rechnen Sie die Kombination durch, bevor Sie den Anhänger besichtigen. Ein Anhänger, den Ihr Fahrzeug nicht ziehen darf, ist auch dann der falsche, wenn er günstig ist.
Häufige Fragen
- Wo finde ich die Anhängelast?
- In der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld O.1 für ungebremste und Feld O.2 für gebremste Anhänger. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination steht in Feld F.3.
- Was passiert bei Überladung?
- Ab 5 % Überschreitung drohen Bußgeld und Punkt, ab 20 % zusätzlich ein Fahrverbot. Wichtiger als das Bußgeld ist die Haftung: bei einem Unfall mit überladenem Anhänger kann die Versicherung Leistungen kürzen.
- Zählt die Stützlast zur Anhängelast?
- Nein. Die Stützlast zählt zur zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, nicht zur Anhängelast. Sie belastet also die Hinterachse des Zugfahrzeugs und kann dessen Zuladung deutlich verringern.